CLEVER FÜR IHRE MITARBEITER. CLEVER FÜR SIE ALS ARBEITGEBER.
CleverLunch ist die digitale Essensmarke, die den staatlich geförderten Zuschuss für Essen und Trinken noch attraktiver macht. Sowohl für Ihre Arbeitnehmer als auch für Sie als Arbeitsgeber. Sie minimieren den Verwaltungsaufwand und senken gleichzeitig Ihre Steuerlast.


SO SIMPEL
WIE EIN SELFIE
Ihre Mitarbeiter reichen ganz unkompliziert Essensbelege über die CleverLunch App ein. Foto vom Beleg schießen und fertig. Den Rest macht die selbstlernende KI von CleverLunch. Das Ergebnis: Die optimierte Erstattung der Essenszuschüsse erfolgt bequem mit der nächsten Gehaltszahlung.
CLEVERLUNCH HOLT IMMER DEN GRÖSSTMÖGLICHEN VORTEIL HERAUS
CleverLunch errechnet für jeden Beleg den steuerpflichtigen und steuerfreien Anteil und summiert die Einzelwerte in der Monatsauswertung. Je nach Mitarbeiter können individuelle Budgets festgelegt werden. Eine automatisierte Best-Of-Monatsauswertung errechnet den bestmöglichen Zuschuss für Ihren Mitarbeiter.
CLEVER GESPART
Während bei Essensmarken aus Papier immer Pauschalsteuer anfällt, reduziert sich diese bei der digitalen Essensmarke in der Regel sehr deutlich. Ab einem Rechnungsbetrag von ca. 10,00 Euro entfällt die pauschale Lohnsteuer vollständig. Aus Erfahrungswerten ist bei über 80% aller Belege von einer kompletten Steuerfreiheit auszugehen. Würden Sie Ihren Mitarbeitern einen gleich hohen Nettovorteil über eine Brutto-Gehaltszuwendung ermöglichen, sparen Sie mit CleverLunch monatlich ca. 130,00 Euro pro Mitarbeiter an Arbeitgeberkosten ein.
€ Einsparung
bei 100 Mitarbeitern (pro Jahr)
€ Einsparung
bei 100 Mitarbeitern (in 5 Jahren)
€ Einsparung
bei 100 Mitarbeitern (in 10 Jahren)
DIE VORTEILE IM ÜBERBLICK
DREI SCHRITTE
UND WIR KÖNNEN LOSLEGEN

Sie übermitteln uns die benötigten Mitarbeiter-Daten.

Wir konfigurieren Ihren CleverLunch Zugang und übersenden Ihren Mitarbeitern die Login-Informationen.

Ihre Mitarbeiter können sofort mit der laufenden Dokumentation der Belege beginnen.
SO EINFACH GEHT´S!
Pro Monat erhalten Sie eine ONE-Click-Importdatei, die auf Ihr Buchhaltungssystem individualisiert wird.








ALLES WISSENSWERTE
RUND UM CLEVERLUNCH
Ist die digitale Essensmarke CleverLunch günstiger als konventionelle Essensmarken aus Papier?
Bei konventionellen Essensmarken aus Papier muss der Sachbezugswert von zur Zeit 3,40 € immer pauschal mit 25% versteuert werden. Bei der digitalen Essensmarke von Clever Lunch nicht (dies ist abhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages des eingereichten Beleges), da die Arbeitnehmerzuzahlung oberhalb von 6,90 Euro den steuerpflichtigen Sachbezugswert mindert (Lohnsteuerhinweis H 8.1 (7) in Verbindung mit BMF Schreiben BStBi I S 1057 und 1437). Ab einem Belegbetrag von ca. 12 Euro entfallen die Pauschalsteuern vollständig. Erfahrungsgemäß betrifft das über 80% aller Belege.
CleverLunch errechnet für jeden einzelnen Beleg den steuerpflichtigen und steuerfreien Anteil, summiert die Einzelwerte in der Monatsauswertung und spart Ihnen damit bis zu 15,- € zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pro Mitarbeiter im Monat gegenüber konventioneller Essensmarken aus Papier ein.
Wie wird CleverLunch eingerichtet?
Der Arbeitgeber bestellt die digitale Essensmarke CleverLunch bei Lohnkonzepte. Mit einer vorbereiteten Meldeliste werden die Budgets pro Mitarbeiter festgelegt und jeder Mitarbeiter erhält per E-Mail die Zugangsdaten und Bedienungsanleitung für die App.
Mitarbeiter laden mit der App Belege hoch, welche durch CleverLunch geprüft werden. Bei Ablehnung eines Belegs, wird der Mitarbeiter über den jeweiligen Grund für die Ablehnung informiert.
Im Folgemonat erhält der Arbeitgeber / StB eine One-Click Import Datei für die Lohnabrechnung. Der Mitarbeiter erhält die Erstattung über die Lohnabrechnung ausbezahlt.
Ist CleverLunch steuersicher und was sind die rechtlichen Grundlagen?
Eine Steuersicherheit wird durch die grundsätzliche Zulässigkeit digitaler Essensmarken, die Einzelbelegprüfung, durch die Pauschalisierung der Anzahl der Marken und durch eine individuelle schriftliche Dokumentation gewährleistet.
Die rechtlichen Grundlagen lauten: R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 der [LStR] / § 8 Abs. 2 S. 6 EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG / § 17 Abs.1 S. 1 Nr. 4 SGB IV / § 2 Abs. 1, 2 SvEV / BMF Schreiben vom 18. Januar 2019
Kann CleverLunch als Gehaltsumwandlung eingesetzt werden?
JA, das ist für unsere Generatoren zur Einspielung der Werte in Ihre Lohnabrechnung kein Problem.
Die Gehaltsumwandlung bringt dem Mitarbetienden bis zu 50,- Euro mehr netto bei gleichzeitger Arbeitgeberkostenersparnis von bis zu 15,- Euro und ist somit eine hochinteressante Option.
Was kostet CleverLunch?
Für Bestandskunden gilt ein Vorzugspreis nach Absprache. Earlybird-Spezialpreis für Neukunden 8,90 Euro zzgl. MWSt pro Mitarbeiter im Monat. Mitarbeiter werden nur abgerechnet, wenn mindestens 1 Beleg verarbeitet und positiv geprüft wurde. Keine Einrichtungsgebühr. Keine Vertragslaufzeit. Keine Kündigungsfristen.
Wie viele CleverLunch Marken darf ein Mitarbeiter pro Monat erhalten?
Pauschal 3 Stück pro Wochen-Arbeitstag im Büro oder Home Office im Monat. Maximal 15 Stück pro Monat. Maximaler Wert von 6,57 Euro pro Marke.